K-ü-n-s-t-l-e-r-n-e-t-z-w-e-r-k
Amtsgericht Langenfeld
Hauptstr.15, 40764 Langefeld
Die Ausstelleungen in diesem repräsentativen Gerichtsgebäude sind gut besucht, auf der letzten Vernissage in 2013 sind ca.5-6 Arbeiten verkauft worden.
Ausstellungsgebühr: 35€ (inkl. 5 Euro crossart-Vermittlungsgebühr)
12 Künstler mit durchschnittlich 4-5 Wandwerken mit folgenden möglichen Formaten (Höhe x Breite): 50/50, 60/60, 70/50, 80/60, 80/80, 80/100, 100/80, 100/100, 100/120, 120/100
Diese Maße sind jedoch nur Richtmaße und müssen nicht exakt eingehalten werden. Zu beachten ist, dass jeder Künstler ca. 4-5 laufende Meter Galerieschiene zur Verfügung hat. Danach richtet sich die Bildanzahl. So kann jeder die Anzahl seiner Bilder selbst berechnen. Ich bitte also darum dies bei der Bewerbung anzugeben.
Hier ein Beispiel:
„Ich bewerbe mich mit 3 Bildern, Maße (BxH) 120 x 100cm (bitte die Abstände zwischen den Bildern nicht vergessen).“ Außerdem bitte folgendes angeben: Titel, gerahmt oder nicht gerahmt, Technik
Die Bilder sollen einen Bezug zueinander haben, entweder im Format oder inhaltlich oder beides. Es dürfen keine obszönen, rassistischen oder justizfeindliche Bilder usw. ausgestellt werden.
Als Reserve sollte jeder Künstler ein Bild mehr einreichen, dass dann aber evtl. nicht gehängt wird.
Falls entgegen des Konzepts Bilder nicht optimal zueinander passen, könnte es sein, dass sie an verschiedene Wände platziert werden.
Alle Bilder dann bitte auf der eigenen-crossart-Seite hochladen oder links auf externe Webseiten angeben.
Falls der eine oder andere Künstler noch über Schnüre verfügt --- bitte mitbringen
Es gibt einige größere Wände, wo wir uns ein Großformat vorstellen könnten. Dieses darf maximal 1.50m breit sein und 1.20m hoch. 2 Stück wären hierfür pro Künstler zulässig. Dies ist jedoch nur im Einzelfall möglich, da die Wände unterschiedlich groß sind. Für diese Option darf der Künstler dann also nur 2 Bilder ausstellen.
Bildhauer/Objektkünstler:
Im repräsentativen Foyerbereich ist Platz für 2 Künstler mit je 5 Skulpturen max. (L/B/H) 40/40/100m, Podeste sind mitzubringen. Erfahrungsgemäß ist es nicht notwendig die Objekte mit Vitrinen zu schützen. Sämtliche Besucher des Gerichtsgebäudes müssen beim Betreten und Verlassen durch eine Schleuse am Pförtner vorbei. Es ist noch nie etwas gestohlen worden bei Ausstellungen, es besteht allerdings auch kein Versicherungsschutz.
Die Ausstellung wird mit Flyern und Plakaten regional beworben. Die Künstler erhalten die digitale Version des Flyers zum verschicken an ihre Verteiler. Auf Wunsch erhalten die Künstler die Flyer auch in gedruckter Form in begrenzter Anzahl.
Auf der letzten Ausstellung im AG Langefeld wurden ca. 5-6 Arbeiten verkauft !
Die Ausstellung muss nicht von den Künstlern selbst beaufsichtigt werden.
Öffnungszeiten - Montag: 9.00 h – 12.00 h + 14.00 h – 15.00 h, Dienstag – Freitag: 8.30 h – 12.30 h
Es werde noch 2 Künstler gesucht, die diese Ausstellung gemeinsam mit Elke Strate organisieren. Elke bringt bereits Erfahrung aus vergangenen Ausstellungen im Gericht mit, es geht hier nur darum die Aufgaben zu verteilen. Künstler die diese Aufgaben übernehmen, werden bei der Auswahl bevorzugt. Lokale Künstler wären günstig, da evtl. einige Arbeitstreffen mit Elke erforderlich werden. Da ich (Peter Mück) am darauffolgenden Tag (25.10.14) eine crossart-Vernissage hier in Köln habe, und für diese Ausstellung einiges organisieren muss, wird auch ein Kölner Künstler gesucht, der meine Werke mit nach Langenfeld nimmt und dort zusammen mit Kollegen aufhängt (und nach Ausstellungsende wieder zurück nach Köln bringt). Dieser muss aber nicht unbedingt im vorgenannten Orga-Team mitarbeiten. Es wird auf jeden Fall ein Teil regionaler Künstler (zB. Aus Köln oder Düsseldorf, o.a.) bei der Ausstellung „gebraucht“; das Amtsgericht hat zwar auch einen Einladungsverteiler, aber wir wollen die Hütte richtig voll bekommen, von daher wäre es schön, wenn diese Künstler noch ein paar Gäste mitbringen.
Bewerbungsschluss: 5.9.2014
Hängetermine:
Mittwoch, 22.10.2014 ab 15.00 Uhr (hier sollte so viel wie möglich gehängt werden) und
Donnerstag, 23.10.2014 ab 15.00 Uhr.
Die Künstler sollten ihre Bilder persönlich hängen oder jemanden bestimmen, der ihre Bilder mit hängt.
Zuletzt aktualisiert von Peter Mück 27. Aug 2014.
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