Hallo,
bin dabei, vielleicht endlich mal ein Atelier anzumieten (statt immer im Wohnzimmer zu malen...). Nun weiß ich nicht, ob es dafür irgendeine Genehmigung braucht, wenn ich dort auch Besuchszeiten und Bilderverkauf anbieten möchte (bin beim Finanzamt schon als Freiberuflerin gemeldet sowie in der Künstlersozialkasse). Wer weiß Bescheid? Freue mich über jeden Rat!
Regine
Katrin Seifert
Hallo Regine,
auch ich habe ein Atelier in einem Kunst- und Kreativhaus und dafür einen ganz normalen Mietvertrag geschlossen. Das war's. Arbeits-und Öffungszeiten sind meine Entscheidung. Wir machen im Haus auch Ausstellungen mit Vernissagen und Finissagen, ganz wie beliebt. Dafür holen wir nix an Genehmigungen ein. Im Gegenteil: Wir tragen es über Pressemitteilungen in die Öffentlichkeit. Wenn ich Leute engagiere, dann gibt es eine offizielle Rechnung mit oder ohne Mehrwertsteuer, je nachdem. Es läuft also wie auch zu Hause, wenn du ein eigenes Arbeitszimmer hast, das du beim Finanzamt angibst. Führst du Workshops durch, dann sind Absicherungen (Versicherungen) bei/mit dem Auftraggeber angebracht.
Liebe Grüße
Katrin aus Potsdam
13. Okt 2019
Regine Temmel
Hallo Katrin,
danke für Deine Infos. Ich bin jetzt seit einem Jahr in meinem Atelier (mit Gewerbemietvertrag) und mache quasi auch was ich will; bis jetzt sind die "Bürokraten" friedlich :-) .
Liebe Grüße zu Dir nach Potsdam aus Bad Säckingen
Regine
Katrin Seifert sagt:
14. Okt 2019
Katrin Seifert
Grüße zurück! Und frohes Schaffen...
Da deine Nachricht oben stand und ich schon lange nicht mehr auf der Website war, dachte ich, sie sei aktueller...
Katrin
Regine Temmel sagt:
14. Okt 2019